Anträge zum Verbot von Fracking


Zum Entwurf eines Gesetzes der GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113) erklärt die Lüneburger SPD-Bundestagabgeordnete Hiltrud Lotze:

„Mit großem Erstaunen habe ich das Verhalten von Grünen und Linken im Bundestag zur Kenntnis genommen, einen Antrag zwar einzubringen, eine Debatte darüber aber zu verhindern. Das ist kein seriöses parlamentarisches Verhalten und macht deutlich, dass es ihnen mit dem Antrag nicht darum ging, die differenzierten Positionen und Unterschiede deutlich zu machen, die dem Abstimmungsverhalten zugrunde liegen.

Allein aus diesem Grund hätte ich in der vergangenen Woche gegen die Anträge von Grünen und Linken gestimmt. Leider konnte ich krankheitsbedingt an der Sitzung nicht teilnehmen.

Aber auch inhaltlich weise ich die Anträge zurück, nicht weil ich für Fracking wäre, sondern gerade weil ich gegen unkonventionelles Fracking bin.

„Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umwelt- und Gesundheitsstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.

Nach heutigen Erkenntnissen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht für zulässig. Gemäß des Koalitionsvertrags streben wir eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.

Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Ich werde deswegen keinem Gesetz zustimmen, in der einer Expertenkommission die alleinige Entscheidungskompetenz zugeschrieben wird.

Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit wegen eines faktischen Moratoriums auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.“

Wahlkreisbüro Hiltrud Lotze, MdB

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