Mehrgenerationenhäuser werden weiter gefördert



Durch die Fortführung des „Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser“ von 2017 bis 2020 können bundesweit insgesamt 441 Projekte Fördergelder beantragen. Die Förderungsanträge müssen bis Ende Oktober gestellt werden.

„Für die bestehenden Mehrgenerationenhäuser wurden nun endlich die Voraussetzungen geschaffen, um eine längerfristige Planung zu realisieren. Die Förderungsmöglichkeiten des neuen ‚Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser‘ bilden einen wichtigen Baustein für diese generationsübergreifenden Begegnungsorte. Insgesamt haben 441 Mehrgenerationenhäuser das Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogrammes erfolgreich absolviert. Das zeigt auch, wie gut die Projektideen zur Gestaltung des demographischen Wandels sind.

Es freut mich besonders, dass auch das ‚Mehrgenerationenhaus Dannenberg‘ und das Lüneburger ‚Geschwister-Scholl-Haus‘ mit ihren Konzepten überzeugen konnten. Das ist der Grund dafür, dass beide Projekte nun Förderantrage für das Bundesprogramm stellen und sich dadurch weiter ihrer wichtigen Aufgabe widmen können. Es besteht also die Chance, dass es auch zukünftig lokale Beratung und Unterstützung und ein generationsübergreifendes Miteinander geben wird.“, sagt die Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze (SPD).

Die Höhe der Förderung durch das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser beträgt pro Haus insgesamt 40.000 Euro pro Jahr. Durch neue Regelungen können die Mehrgenerationenhäuser die Fördermittel ab 2017 flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

Neue Mehrgenerationenhäuser können künftig ebenfalls gefördert werden. So wurden im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens von 136 Projekten insgesamt 98 als grundsätzlich förderwürdig eingestuft. Welche dieser Mehrgenerationenhäuser eine Förderung beantragen können und welche finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen, wird im ersten Halbjahr 2017 entschieden.

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