Parlament beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen



Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren wurden wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert. Auch Einrichtungen aus dem Wahlkreis waren daran beteiligt.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze erklärt dazu: „Gemeinsam mit Manfred Persy vom SOS Hof Bockum habe ich schon vor einem Jahr Vertreter von Einrichtungen und Verbänden zu einem Fachgespräch zum geplanten Bundesteilhabegesetz eingeladen. Dort wurde dafür plädiert, ein möglichst detailliertes Gesetz zu verabschieden, die Situation für Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen aber auch nicht zu verkomplizieren. Vor wenigen Wochen haben Manfred Persy und sein Kollege Peter Hambrinker von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg in der SPD Bundestagsfraktion nochmals Stellung zum Gesetz genommen und Kritikpunkte angeführt. Ich bin mit dem jetzt verabschiedeten Kompromiss und dem Beteiligungsverfahren, das sowohl die Einrichtungen als auch die Betroffenen selbst ausführlich zu Worten kommen lassen hat, sehr zufrieden“.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. So wird es für sie eine unabhängige Teilhabeberatung geben. Auch die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt wird gefördert. Wer Menschen mit Behinderungen beschäftigt, erhält umfangreiche Zuschüsse zu den Lohnkosten. Durch die neue Gesetzgebung können erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Das Einkommen der Ehepartner wird nicht mehr angerechnet.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gestärkt. Wenn Menschen lieber in den eigenen vier Wänden anstelle in betreuten Einrichtungen wohnen möchten, wird das berücksichtigt und entsprechende Pflege- und Assistenzleistungen gewährleistet.

„Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt hin zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie sind sozialpolitisch ein großer Fortschritt im Vergleich zur heutigen Situation und helfen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es ist gut, dass wir das Bundesteilhabegesetz heute erfolgreich zum Abschluss gebracht haben“, so Hiltrud Lotze, „aber weitere Schritte müssen und werden folgen.“

Hiltrud Lotze, MdB

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