Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung



Zum heute vom Bundestag verabschiedeten und von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze:

„Mit der heutigen Entscheidung geht unser Parlament den historischen Schritt einer Neuordnung der Verantwortung und damit auch Finanzierung der Atomenergie-Folgelasten. Wir stehen voll zum Verursacherprinzip, demgemäß die Verantwortung - vor allem die finanzielle - zur Abwicklung der Atomenergienutzung grundsätzlich bei den Betreibern von Atomkraftwerken liegt. Ohne die gesetzliche Neuregelung hätte die Gefahr bestanden, dass die Betreiber durch Konzernaufspaltungen oder Insolvenzen nicht mehr ihrer Verantwortung nachkommen können und der Steuerzahler für die Kosten aufkommen muss.

Mit dem heute verabschiedeten Gesetz bleibt die Verantwortung, auch die finanzielle, von Stilllegung, Rückbau und Verpackung beim Betreiber. Die Verantwortung für Zwischenlagerung und Endlagerung geht auf den Staat über, sofern die hierfür nun gesetzlich formulierten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Kosten für die Zwischenlagerung und Endlagerung werden dabei von einem öffentlich-rechtlichen Fonds getragen, der von Seiten der Betreiber mit einem Vermögen von insgesamt 23,556 Mrd. Euro ausgestattet wird. Gleichzeitig verhindern wir mit diesem Gesetz eine Enthaftung der Konzerne. Noch im vergangenen Jahr hat dies unser Koalitionspartner verhindert, trotz erfolgtem Kabinettsbeschluss.

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Atomausstieg endgültig für verfassungsgemäß erklärt. Allein vor diesem Hintergrund erwarte ich von den Atomkonzernen die Rücknahme aller im Zusammenhang mit Atomenergienutzung zusammenhängenden Klagen, auch solcher, die von den jüngsten Ankündigungen der Konzerne nicht erfasst sind, die Klage gegen die Brennelementesteuer und Vattenfalls Klage vor dem Washingtoner Schiedsgericht.

Dass die SPD für eine Beibehaltung der Brennelementesteuer ist, ist kein Geheimnis, ebenso wenig dass die Union dagegen ist. Daher wird die Frage der Verlängerung nicht im Gesetz aufgegriffen.

Dass die Klagerücknahme notwendige Voraussetzung für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in der Frage des Atomausstiegs und seiner Folgelasten ist, haben wir in einem Entschließungsantrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetz noch einmal deutlich gemacht. Gleichzeitig stellen wir im Entschließungsantrag klar, dass die Geldanlage des einzurichtenden Fonds nachhaltig erfolgt; dass die Mittel nicht in Anlagen investiert werden, die in irgendeiner Form mit Atomkraft zu tun haben.

Insgesamt ist das Gesetz ein gelungener Kompromiss. Wir verhindern, dass künftige Generationen durch unternehmerische Fehlentscheidungen oder geschickte Konzernumstrukturierungen sich der finanziellen Verantwortung für die Folgen des Atomzeitalters entziehen können und schaffen Rechtsfrieden.“

Büro Hiltrud Lotze, MdB

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