Abstimmung über das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II)



Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag in einer namentlichen Abstimmung über das Asylpaket II abgestimmt. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze:

„Entscheidungen zur Asylpolitik zu treffen sind nicht leicht, weil sie für die Betroffenen mitunter einschneidende Folgen haben. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein friedliches und geordnetes Leben. Ich habe mit vielen geflüchteten Männern, Frauen und Kindern gesprochen und helfe, wenn es möglich ist.

Entscheidungen sind aber notwendig, um das Verfahren besser zu steuern. Denn wir stehen vor vielen praktischen Problemen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat trotz Stellenaufbau nach Schätzungen einen Rückstand von rund 770.000 noch offenen Asylverfahren. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Lüneburg und grundsätzlich in den meisten Kommunen wird es immer schwieriger, genügend und zugleich günstigen Wohnraum zu finden. Auch die Jobsuche ist in vielen Bereichen nicht einfach. Gerade hier in unserer Region haben wir eine großartige Willkommenskultur, doch es gibt auch Menschen, die sich überfordert fühlen. Die Sorgen dieser Menschen aufzunehmen und sie nicht alleine zu lassen, die Kommunen zu unterstützen und gleichzeitig der humanitären Aufgabe der Flüchtlingshilfe gerecht zu werden, ist ein schwieriger Balanceakt, der mich sehr beschäftigt.

Unter diesen Voraussetzungen ist auch mein Abstimmungsverhalten zum Asylpaket II zu werten. Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil es unterschiedliche Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Asylverfahren vorsieht. Innerhalb von einer Woche wird das BAMF zukünftig über Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern entscheiden. Ich erhoffe mir davon die notwendige Entlastung und mehr Ordnung und Steuerung bei der Aufnahme und Registrierung. Positiv ist auch, dass der Kinderschutz in den Einrichtungen durch die Pflicht eines erweiterten Führungszeugnisses für Helfer/Innen verbessert wird. Insbesondere begrüße ich, dass durch das Gesetz der unsinnige und inhumane Vorschlag von „Transitzentren“ an den Grenzen vom Tisch ist.

Probleme bereitet mir die Zustimmung zu der Regelung, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen, zumal diese Regelung auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten soll. Auch wenn in der Realität insgesamt nur sehr wenige Personen davon betroffen sein werden (2015 erhielten nur 0,6 Prozent der entschiedenen Antragssteller subsidiären Schutz), ist das ein Zeichen, dass ich aus humanitären Gründen für problematisch halte. Die Kirchen und ihre Hilfswerke warnen vor dieser Maßnahme; ich teile diese Auffassung, weil diese Maßnahme mit christlichen Werten schwer vereinbar ist. Ich gehe fest davon aus, dass nach Ende der zweijährigen Aussetzung der Familiennachzug wieder aufgenommen wird, wie es das Gesetz vorsieht. Auch gehe ich davon aus, dass auch in Zukunft nur eine sehr kleine Minderheit der Flüchtlinge subsidiären Schutz erhält. Ich begrüße die Vereinbarung, dass für unbegleitete Minderjährige im subsidiären Schutz eine Einzelfallprüfung zum Familiennachzug stattfinden wird, und setze darauf, dass hierbei die UN-Kinderrechtskonvention angewandt wird. Außerdem begrüße ich, dass innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtig werden soll.

Der Zuzug von Flüchtlingen ist eine Herausforderung für unser Land, aber auch eine Chance, denn aufgrund des demografischen Wandels sind wir dringend auf junge Menschen angewiesen. Ich setze mich dafür ein, dass aus Flüchtlingen unsere Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen und unsere Freundinnen und Freunde werden. Mein großer Dank gebührt hier den Ehrenamtlichen, die sich vor Ort engagieren. Dieser Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunalverwaltungen, bei Wohlfahrtsverbänden, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Wir müssen nun Ordnung in die Flüchtlingspolitik bringen und Verfahren beschleunigen. Ich habe deshalb trotz der oben genannten Bedenken dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren zugestimmt.“

Lina Sulzbacher

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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