Atomausstieg ist verfassungsgemäß



Zur heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen der Atomkonzerne gegen den Atomausstieg 2011 und ihren Entschädigungsforderungen erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze:

„Der Atomausstieg, auch der von 2011, ist verfassungsgemäß. Das Verfassungsgericht hat noch einmal deutlich bestätigt, dass es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liegt, wie mit Hochrisikotechnologien verfahren wird und dass eine Neubewertung der Risiken jederzeit möglich ist. Das ist aus meiner Sicht der wesentliche Punkt. Nicht die Konzerne entscheiden, ob ein Risiko für die Menschen tragbar ist sondern Parlament und Regierung.

Auch der erneute Ausstieg durch schwarz-gelb nach der Rückwärtsrolle von 2010 ist damit rechtmäßig erfolgt und war keine Enteignung, wie die Atomkonzerne behaupten.

Gleichzeitig haben die Verfassungsrichter jedoch auch einen Anspruch der Konzerne auf eine angemessene Entschädigung für die Differenz der Strommengen bejaht, die zwischen dem Gesetz von 2011 und den 2002 vereinbarten Mengen liegen und nun nicht mehr produziert werden können. Bejaht wurde ebenfalls ein Recht auf Entschädigung für möglicherweise entstandene Investitionskosten zwischen Ende 2010 (Verlängerung der Laufzeiten) und endgültigem Ausstieg 2011.“

Hiltrud Lotze, MdB

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