Berlin, 3. April 2015

Fracking gesetzlich streng regulieren

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch das sogenannte Regelungspaket zum Fracking im Kabinett verabschiedet. Dazu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze:

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking differenziert. Das heißt: Wenn Genehmigungsanträge gestellt werden, besteht die Gefahr, dass Unternehmen diese im Klageweg durchsetzen können. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist bestenfalls lückenhaft. In Natur- und Wasserschutzgebieten ist Fracking nicht durchgehend verboten und es gibt keine klaren und einheitlichen Vorgaben, was mit den Flüssigkeiten passiert, die durch Fracking an die Oberflächen gelangen.

Mit dem geplanten Gesetz soll hier Klarheit geschaffen werden. Alle getroffenen Regelungen folgen dabei dem obersten Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben oberste Priorität.

Dem Regelungspaket liegt die Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking zugrunde. Das konventionelle Fracking zur Erdgasförderung wird einen strengen und transparenten Rechtsrahmen erhalten. Unkonventionelles Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird verboten. In besonders schützenswerten Gebieten wird Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Zudem gibt es in Zukunft eine Beweislastumkehr.

Trotzdem bin ich noch nicht mit allen Details des geplanten Gesetzes einverstanden. Auf Drängen des Kanzleramtes wurden einige Vorgaben entschärft. Für mich gilt daher das „Strucksche Gesetz“, wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. In den kommenden Monaten werden wir in den Ausschüssen und in Anhörungen intensiv prüfen, ob das Gesetz die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich schützt und wo nachgearbeitet werden muss. Als Mitglied des Umweltausschusses werde ich an dieser Debatte intensiv beteiligt sein.

Beratungsbedarf sieht die SPD zum Beispiel hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen und auf Wunsch der CDU/CSU in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag über den kommerziellen Einsatz der Fracking-Technologie entscheidet. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, der bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung z.B. in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, werden wir problematisieren. Schließlich werden die Ausgestaltung und die Begrenzung von Probebohrungen einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden müssen.

Wir werden all diese Fragen in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beraten. Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen voraussichtlich im Mai aufnehmen.