Feldversuch geglückt: Hiltrud Lotze trägt die Zeitung aus


Eine halbe Nacht lang hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze gemeinsam mit Landeszeitung-Zustellerin Sabine Gräber-Kruzinski die LZ ausgetragen. Unterwegs waren die beiden in insgesamt vier Zustellungsbezirken in Lüneburg in Bülows Kamp, In den Kämpen und in Gut Willerding. Dazu erklärt Hiltrud Lotze:

„Die Landeszeitung hat mich eingeladen, in Lüneburg ihre Zeitung auszutragen. Anlass dafür war die Einführung des Mindestlohns und die beklagte Bürokratisierung durch die Aufzeichnungspflicht.

Ich kann nur immer wieder sagen, dass ich großen Respekt für die Arbeit habe, die Frau Gräber-Kruzinski und viele hundert andere Zusteller bei uns in der Region sechs Tage die Woche bei jedem Wetter machen. Wir hatten bei „meiner“ Tour gute Ausgangsbedingungen und trotzdem: Zeitungen in vier Zustellungsbezirken verteilen, im Dunkeln, ab drei Uhr nachts, das ist ein knochenharter Job. Gerade deswegen ist eine faire Bezahlung so wichtig.

Beim anschließenden Gespräch im LZ Verlag hat mir Geschäftsführer Wolf Bergmann von den Problemen bei der Aufzeichnungspflicht berichtet. Auch mit Sabine Gräber-Kruzinski habe ich über Umsetzungsschwierigkeiten beim Übergang von der Bezahlung nach Stücklohn hin zu der Bezahlung nach Stunden gesprochen. Diese Probleme nehme ich ernst. Auf sie muss eine Antwort gefunden werden, denn sonst verliert der Mindestlohn an Akzeptanz. Dabei sehe ich uns Politiker in der Pflicht, aber auch die Unternehmen, die ihren Mitarbeitern zum Beispiel Schulungsangebote machen können.

Ich bin weiterhin überzeugt, dass der Mindestlohn eine historische Errungenschaft ist, die vielen Menschen in unserem Land von Nutzen ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen bei der Umsetzung und der formalen Abwicklung nicht alleine gelassen werden. Dabei hilft vor allem Information, denn es existieren noch viele Unsicherheiten bei der Umsetzung des Mindestlohnes, insbesondere bei der Dokumentation der Arbeitszeit. Im konkreten Fall werde ich bei der Staatssekretärin im Arbeitsministerium in Berlin nachfragen, wie die Aufzeichnungspflicht für Verlage wie die Landeszeitung optimiert werden kann und wie bei offenen Fragen Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Aber es bleibt dabei: Grundsätzlich kann auf die Dokumentation nicht verzichtet werden. Nur wenn die Arbeitszeit dokumentiert wird, lässt sich überprüfen, ob der Mindestlohn wirklich bezahlt wird.

Zuletzt möchte ich noch Frau Gräber-Kruzinski ganz herzlich für unsere gemeinsame Tour und für ihre Geduld mit mir danken, vor allem, weil ihre Tour durch meine Begleitung und die vielen Erklärungen länger gedauert hat als üblich. Ich habe wertvolle Erfahrungen gesammelt und auch der Spaß kam nicht zu kurz."

2015-04-20 Lz Austragen