Fracking gesetzlich streng regulieren

Heute wurde das Regelungspaket zum Verbot von Fracking in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Dazu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze:

„Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung bisher in Deutschland erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgeleg­ten Gesetzentwurf wird das geändert. Dies ist ein längst überfälliger und wichtiger Schritt, um dem für uns obersten Ziel – dem Schutz der Umwelt und der Gesund­heit der Menschen – bestmöglich gerecht zu werden. Der Schutz des Trinkwas­sers muss absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen.

Für mich als niedersächsische Abgeordnete ist es wichtig, dass die seit Jahrzehn­ten in unserem Bundesland praktizierte Förderung von Erdöl und Erdgas künftig rechtlich streng reguliert wird und unter modernen und hohen Umweltstandards er­folgt. Ich begrüße deshalb insoweit die vorliegenden Gesetzentwürfe, da sie ökolo­gischen und ökonomischen Herausforderungen gerecht werden.

Der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasförderung ist demgegenüber mit heute unabsehbaren Risiken verbunden und daher aktuell nicht verantwortbar. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas darf es daher zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht ge­ben. Ob diese Form des Frackings eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch anhand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Ich sehe noch deutliche notwendige Änderungen in den vorliegenden Gesetzent­würfen, die im parlamentarischen Verfahren diskutiert und umgesetzt werden müs­sen.

Die Landesgruppe der niedersächsischen SPD-Abgeordneten hat in einem Positi­onspapier noch einmal die wichtigsten Forderungen festgeschrieben, denen ich mich anschließe:

Über den kommerziellen Einsatz der Frackingtechnologie muss am Ende der Deutsche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ entscheiden. Die von der Union geforderte Expertenkommission lehne ich ab. Grundla­ge der Beratungen werden unter anderem wissenschaftliche Untersuchungen sein.

Den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, das bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung z.B. in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, wer­den wir problematisieren. Wir wollen, dass die Unternehmen verpflichtet werden, stets den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik einzuhal­ten und streben die Befristung von Genehmigungen für Lagerstättenwas­seranlagen an. Die oberirdische Aufbereitung muss dabei verstärkt in den Fokus rücken.

Wir brauchen von der Bundesregierung beauftragte und von unabhängigen Gutachtern erstellte Ökoeffizienzanalysen, die als Grundlage für ein einzuführendes Monitoringsystem dienen.

Die Verbotszonen für Fracking- und Verpressvorhaben sollen rechtssicher um Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung ergänzt werden. Nur so können Trinkwassergebiete umfassend geschützt werden.

Schließlich werden die Ausgestaltung und die Begrenzung von Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden müssen. Dabei sollen auch seismologische Aspekte berücksichtigt werden.

Die angestrebte Beweislastumkehr im Bergschadensrecht muss rechtssicher ausgestaltet sein. Die Frage der Haftung der Unternehmen im Schadensfall muss zweifelsfrei geklärt werden

Für mich gilt außerdem: Auf unkonventionelle Erdgasförderung mittels Fracking zu setzen, ist nicht nur mit bisher unabsehbaren Risiken verbunden. Es ist auch aus energiepolitischer Sicht der falsche Weg. Aus all diesen Gründen wird es unkon­ventionelles Fracking für wirtschaftliche Zwecke mit dem neuen Gesetz nicht ge­ben.