Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Im Kabinett wurde am gestrigen Mittwoch die Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Zukünftig bekommen mehr Menschen Wohngeld, zudem steigt die Höhe der Leistungen für jeden einzelnen Bezieher. Dazu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze:

„Die letzte Wohngelderhöhung ist sechs Jahre her. Seitdem sind die Mieten in vielen Städten und Gemeinden überdurchschnittlich stark gestiegen, nicht aber das Wohngeld. Verschärft wird das Problem durch höhere Nebenkosten. Auch viele Menschen in Lüneburg sind davon betroffen, vor allem einkommensschwache Haushalte, Familien und Rentner. Wir Sozialdemokraten sind mit dem Versprechen angetreten, Geringverdiener zu entlasten. Und wir setzen unsere Versprechen um. Das zeigt der Mindestlohn, das zeigt die Mietpreisbremse und das zeigt nun auch die Wohngeldreform“.

Durch die geplante Wohngeldreform wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Zudem gibt es eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge. Durchschnittlich steigt die Wohngeldleistung um 39 Prozent. „Lüneburg profitiert besonders von der neuen Regelung: Unserer Hansestadt wurden mit der Mietenstufe 5 die höchsten Mietbeträge zugeteilt. Das spiegelt die Mietentwicklung der vergangenen Jahre wieder und wird vielen Bürgerinnen und Bürgern helfen“, sagt Hiltrud Lotze.

Die Wohngeldreform steht im engen Zusammenhang zu dem von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ins Leben gerufenen Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. Umgesetzt werden soll ein wohnungspolitischer Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaues und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung.

Die Wohngeldreform ist ein wesentliches sozialdemokratisches Element dieses Prozesses. Sie wurde bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben und nun umgesetzt. Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Mit dem Eckwertebeschluss des Bundeshaushaltes wurde das Wohngeld für 2016 gegenüber dem bisherigen Finanzplan, der bereits eine Steigerung um 100 Millionen Euro vorsah, um weitere 85 Millionen Euro auf insgesamt 715 Millionen Euro angehoben.

Fallbeispiel:

Dem Fallbeispiel liegt eine Reihe von Annahmen und Rechenschritten (z.B. Alleinerziehendenfreibetrag) zugrunde, die aus Gründen der Lesbarkeit nicht dargestellt werden. Es ist insofern nicht allgemeingültig.

Eine Familie mit zwei Kindern (3 und 4 Jahre) zahlt eine Kaltmiete von 700 Euro.

Der Hauptverdienende verfügt über ein Monatseinkommen von 1.600 Euro und der Nebenverdienende von 450 Euro. Zusätzlich erhalten sie für die Kinder 368 Euro Kindergeld. Sie beziehen heute 98 Euro Wohngeld zuzüglich 280 Euro Kinderzuschlag. Ab 2016 erhöht sich ihr Wohngeldanspruch auf 194 Euro. Im Ergebnis haben sie jeden Monat 96 Euro mehr zur Verfügung.

4 Personen Haushalt mit 2 Kindern (3 und 4 Jahre), Mietenstufe V

Brutto-Monatseinkommen Hauptverdiener: 1600 Euro

Brutto-Monatseinkommen Nebenverdiener: 450 Euro

Kindergeld: 368 Euro

Kinderzuschlag: 280 Euro

Plus Bildungs- und Teilhabepaket

Bruttokaltmiete: 700 Euro

Bisher: Wohngeld: 98 Euro

Zukünftig: Wohngeld: 194 Euro (+96 Euro)

[1] Die konkrete Höhe hängt von der Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen wie z.B. für Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege, für Lernförderung, für Kultur und Sport und für persönlichen Schulbedarf ab