Expertenkommission darf nicht über Fracking entscheiden



Zur Podiumsdiskussion „Umweltgefährdendes Fracking verhindern!“ hatte die Lüneburger Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze ihren Fraktionskollegen und SPD-Berichterstatter für Fracking, Frank Schwabe, nach Lüneburg eingeladen. Die beiden Umweltpolitiker waren sich einig: Fracking muss gesetzlich streng geregelt werden. Dabei darf der Bundestag seine Verantwortung nicht an eine Expertenkommission abgeben.

2015-05-03-mdb Hiltrud Lotze _ Mdb Frank Schwabe
Hiltrud Lotze, MdB, und Frank Schwabe,MdB

„Unser derzeitiges Recht schließt Fracking nicht aus. Für Fracking-Vorhaben sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben. Kommunen, Wasserbehörden und die Bevölkerung werden nicht ausreichend beteiligt. Deswegen brauchen wir ein Gesetz, das Fracking streng reguliert", sagte Frank Schwabe.

Den rund 60 Gästen erläuterte er den aktuellen Stand der Gesetzgebung. Seit Mitte Dezember 2014 liegt ein Referentenentwurf zur Regulierung von Fracking-Vorhaben vor, der sich, nach Änderungen durch das Kanzleramt, erheblich vom ursprünglichen Eckpunktepapier der zuständigen SPD-Ministerien unterscheidet. Im Januar konnten Bundesländer, Verbände und interessierte Bürgerinnen und Bürger hierzu Stellung nehmen. Nachdem Anfang April vom Bundeskabinett das sogenannte Regelungspaket zum Fracking im Kabinett verabschiedet wurde, haben im Mai die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag begonnen.

„Der Gesetzesentwurf unterscheidet zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking. Das ist ein sehr wichtiger und entscheidender Punkt, denn bisher wurde diese Unterscheidung nicht getroffen. Das konventionelle Fracking wird unter sehr strenge Auflagen gestellt, die weit über das hinausgehen, was bei den aktuellen Fracks in Niedersachsen angewandt wird. Beim unkonventionellen Fracking kann heute nicht abgeschätzt werden, wie groß die Gefahren sind. Deshalb wird es zu wirtschaftlichen Maßnahmen verboten und darf lediglich im Rahmen von wissenschaftlicher Forschung angewandt werden“, so Hiltrud Lotze.

Gemeinsam mit Frank Schwabe wies die Abgeordnete auf Kritikpunkte am Gesetz hin. So sprachen sich beide gegen die Expertenkommission aus, die auf Wunsch der Union in die Gesetzesentwürfe aufgenommen wurde. Sie soll ab 2018 beurteilen, in welcher geologischen Formation kommerzielles Fracking möglich ist. „Diese Entscheidung darf nur der Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ treffen. Ich spreche mich deswegen gegen die Expertenkommission aus, die übrigens auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, sagte Hiltrud Lotze. Auch die wissenschaftlichen Probebohrungen sollen nach Meinung der Abgeordneten streng reguliert werden. „Ich halte etwa zwei bis drei Bohrungen zu diesen Zwecken für ausreichend, während die Union mehr erlauben möchte. Hier müssen wir uns in den parlamentarischen Verhandlungen durchsetzen“, sagte Frank Schwabe.

Die Abgeordneten appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, sich mit Kritik am aktuellen Gesetzestext auch an die Unionspolitiker zu wenden. „Die SPD verabschiedet das Gesetz mit ihrem Koalitionspartner gemeinsam. Auch CDU und CSU müssen deswegen auf die Kritikpunkte eingehen und einer Verschärfung zustimmen. Zum Thema Expertenkommission habe ich aus dieser Ecke noch gar nichts gehört“, sagte Hiltrud Lotze. Gemeinsam mit Frank Schwabe wird sie im Umweltausschuss in den kommenden Sitzungswochen und nach einer öffentlichen Anhörung am 08.Juni über Änderungen am Gesetz beraten.

„Bei den abschließenden Beratungen wird sich zeigen, ob die Kolleginnen und Kollegen der Union, die jetzt behaupten der Gesetzentwurf sei nicht streng genug, sich gegen ihren Wirtschaftsflügel und das Kanzleramt durchsetzen können, die ja erst die kritisierten Änderungen eingefügt haben. Ich hoffe, der Kollege Pols wird in seiner Fraktion eine genauso deutliche Linie vertreten, wie er dies gerne hier im Wahlkreis tut. Gemeinsam werden wir ein sinnvolles und wirksames Gesetz verabschieden“, fasste Lotze zusammen.